STATUTEN
Vereinsstatuten gemäss Gründungsversammlung vom 21.August 1984 in Luzern.
1. Name & Sitz
Unter dem Namen "The St. Leger Club of Lucerne" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB
mit Sitz in Luzern.
2. Zweck und Aufgaben
Der "St. Leger Club of Lucerne" unterstützt den Renn-Club Luzern in seinen Bemühungen zur Wahrung
und Pflege der Tradition des Turfplatzes Luzern, seiner Erhaltung und Förderung sowie der Wiederher-
stellung seines ehemaligen Stellenwertes im gesamtschweizerischen Pferderennsport.
Diese Zielsetzung soll vor allem durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
|
•
|
Die finanzielle Sicherstellung einer angemessenen Dotierung des seit 1982 alljährlich in Luzern
auszutragenden klassischen Schweizer St. Leger Flachrennens.
|
|
•
|
Die Pflege des gesellschaftlichen Kontaktes unter den Mitgliedern mittels der Durchführung
gesellschaftlicher Anlässe oder Besuche von pferderennsportlichen Anlässen oder Einrichtungen
im In- oder Ausland.
|
|
•
|
Die gezielte Förderung der Mitgliederzahl.
|
3. Mitgliedschaft
Diese ist offen für
|
•
|
natürliche Personen ab dem 21. Altersjahr
|
|
•
|
juristische Personen
|
welche aufgrund ihrer Beitrittserklärung auf Vorschlag des Komitees aufgenommen werden.
Das Komitee orientiert die Mitglieder schriftlich über die Namen beitrittswilliger Neumitglieder. Falls innerhalb
von drei Wochen seitens bestehender Mitglieder kein Einspruch gegen die Aufnahme eines neuen Mitgliedes
beim Komitee erfolgt, gilt die Aufnahme definitiv.
Es sollen nur Neumitglieder zur Aufnahme vorgeschlagen werden, welche auf Grund ihrer charakterlichen
Eigenschaften sowie ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Stellung Gewähr bieten für die Erhaltung eines
kameradschaftlichen und freundschaftlichen Geistes im Club. Es soll eine Mitgliederstruktur angestrebt
werden, welche sich in geschäftlicher Hinsicht ergänzt und nicht konkurrenziert.
Die Mitgliedschaft erlischt
|
•
|
Durch Tod.
|
|
•
|
Durch schriftliche Austrittserklärung zu Handen des Komitees an die Generalversammlung mit Wirkung
auf das der GV folgende Ende des Kalenderjahres.
|
|
•
|
Durch Ausschluss mittels Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung nach Anhören des Mitgliedes.
Der Ausschluss muss ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied den statutarischen Verpflichtungen
nicht nachkommt oder gegen die Interessen des Vereins handelt. Gegen den Ausschluss-Entscheid
kann das betroffene Mitglied innert 10 Tagen nach Zustellung des Entscheides schriftlich rekurrieren.
Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung bis zur nächsten Generalversammlung. Austretende oder aus-
geschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder die Rückerstattung
von Beiträgen.
|
4. Vereinsorgane
Es sind dies:
-
die Generalversammlung
-
das Komitee
-
die Rechnungsrevision
Die Generalversammlung
Diese findet ordentlicherweise einmal im Jahr, spätestens am Tage vor dem klassischen Schweizer
St. Leger-Flachrennen statt. Die Einladung dazu hat spätestens 14 Tage vorher mit gleichzeitiger Bekannt-
gabe der Traktandenliste zu erfolgen. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann entweder auf Beschluss des Komitees oder auf Begehren von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Bekanntgabe
der Anträge einberufen werden.
In die ausschliessliche Zuständigkeit der Generalversammlung fallen folgende Geschäfte:
-
Protokollgenehmigung der letzten Generalversammlung
-
Abnahme der Jahresrechnung, des Revisorenberichtes und Genehmigung des Voranschlages
-
Wahl der Komiteemitglieder und Rechnungsrevisoren
-
Festsetzung der finanziellen Mitgliederbeiträge
-
Anträge des Komitee und der Mitglieder
-
Revision der Statuten
-
Ernennung von Ehrenmitgliedern
-
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
-
Auflösung des Vereins
Das Komitee
Besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, nämlich einem Vorsitzenden, einem Sekretär und einem Quästor. Weitere
Chargen können von diesen bestimmt werden. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre; die Wiederwahl ist zulässig.
Das Komitee leitet den Verein im Rahmen der Statuten und vertritt ihn nach aussen, leitet und veranlasst die
Vereinsaktivitäten.
Der Vorsitzende führt Einzelunterschrift, in Bezug auf Verfügungen oder Verpflichtungen finanzieller Natur
kollektiv zu zweit.
Die Rechnungsrevisoren (2 Vereinsmitglieder)
Sie werden von der Generalversammlung gewählt. Sie prüfen die Vereinsrechnung und erstatten der
Generalversammlung Bericht.
5. Finanzen
Die erforderlichen Geldmittel des Vereins werden durch jährliche Mitgliederbeiträge beschafft, deren Höhe
jeweils von der Generalversammlung festgelegt wird. Diese kann auch zusätzlich Eintrittsgebühren festsetzen.
Die weitere Erschliessung von Quellen zur Beschaffung finanzieller Mittel ist nicht begrenzt.
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
6. Beschlussfähigkeit
|
•
|
Für das Komitee ist diese bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder gegeben. Beschlüsse
werden mit relativer Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden. Für Komitee-Beschlüsse sind jedoch mindestens drei Zustimmungen erforderlich.
|
|
•
|
Bei Beschlüssen und Wahlen durch die Generalversammlung gilt die relative Stimmenmehrheit der
Anwesenden.
|
7. Auflösung des Vereins
Der "St. Leger Club of Lucerne" kann auf Beschluss von 2/3 der Vereinsmitglieder sowie 2/3 der
Komiteemitglieder aufgelöst werden.
In diesem Falle ist das im Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen in eine Stiftung
umzuwandeln, welche den gleichen Zweck verfolgt wie unter Ziffer 2 vorstehend beschrieben.
8. Verschiedenes
Die Mitglieder des "St. Leger Club of Lucerne" verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit am Gedeihen des
Vereins sowie der Erfüllung seiner Aufgaben. Jede Initiative dazu ist willkommen.
Luzern, 21. August 1984
STATUTEN ERGÄNZUNGEN
Die nachfolgenden Ziffern der Vereinsstatuten sind durch Beschluss der Generalversammlung geändert,
bez. ergänzt worden.
2. Zweck und Aufgaben
Zusätzlich können besondere Aktivitäten zu pferdesportlichen Rennveranstaltungen in Luzern beschlossen
bzw. finanziert werden.
3. Mitgliedschaft
|
•
|
Ehrenmitglieder mit gleichen Rechten und Pflichten. |